Förderung und Unterstützung von Hernienveranstaltungen durch die DHG – Schirmherrschaft der DHG

Voraussetzung für eine Förderung durch die DHG

  1. Thema
  2. Wissenschaftlicher Gehalt
    • klinische Studien mit hohem Evidenzgrad (Evidenzgrad Ia oder Ib für zumindest  25%  der  Präsentationen  eines  einzelnen Gebietes)
    • Experimentelle Studien
  3. Abschnitt für Aus- und Weiterbildung, mindestens 4 h
    • Aus- und Weiterbildung im Rahmen von Kongressen sollten theoretische und praktische Aspekte umfassen. Es ist auch ein rein theoretischer Abschnitt möglich. In diesem Falle sind besondere Ansprüche an das didaktische Konzept zu stellen.
  4. zeitlicher Rahmen soll zumindest einen Vormittag und  einen Nachmittag zuzüglich des Ausbildungsabschnittes umfassen.
  5. Zertifizierung bei der verantwortlichen Ärztekammer
  6. Sponsoring durch mindestens 3-4 in der Hernienchirurgie aktive Firmen
  7. Anmeldung bei der DHG mit vollständigem Programm mindestens 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn

Jederzeit förderungswürdig sind Veranstaltungen, deren Ziel es ist und auch ausschließlich sein kann, Aus- und Weiterbildung anzubieten. Reine Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen müssen wenigstens einen Tag ausfüllen und auf auf jeden Fall theoretische und praktische Aspekte beinhalten.

Keine Förderung/Schirmherrschaft der DHG

Veranstaltungen, die ausschließlich Observationsstudien präsentieren oder keinen adäquaten Fortbildungsanteil enthalten.

Grundsätzlich werden Werbeveranstaltungen nicht unterstützt.